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Wann ist eine Praxis ein Zentrum?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschäftigte sich in seiner Entscheidung vom 07.03.2012 (Az.: 1 BvR 1209/11) mit der Frage, ob eine Zahnarztpraxis zu Recht die Bezeichnung „Zentrum für Zahnmedizin“ verwenden durfte. Dabei spielte auch die vor einigen Jahren eingeführte Bezeichnung „Medizinisches Versorgungszentrum“ eine Rolle. pdf-Datei zum Thema – Rechtsanwälte Ratajczak & Partner

Viele Ärzte tappen in die Facebook-Falle

Die freundliche Aufforderung von Facebook: „Erstelle eine Facebook-Seite, um eine engere Beziehung zu deinem Publikum oder deinen Kunden aufzubauen“, erfreut sich, auch in der Ärzte- und Zahnärzteschaft, wachsender Beliebtheit. Mit geringem Aufwand lassen sich hier neue Marketingstrategien umsetzen. Einfach und schnell kann auf diese Weise mit Patienten und Kollegen kommuniziert werden. Mit wenigen Klicks und einigen
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Brustimplantate, Bauch- und Oberarmstraffungen im Rahmen fachfremder Tätigkeit – laut Bundesverfassungsgericht zulässig

Ein MKG-Chirurg darf in geringem Umfang auch Brustimplantate setzen sowie Bauch- und Oberarmstraffungen vornehmen. So entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 01.02.2011 (Az.: 1 BvR 2383/10). Es gab wegen Verstoßes gegen die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG der Verfassungsbeschwerde eines Facharztes für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie statt. pdf-Datei zum Thema – Rechtsanwälte Ratajczak & Partner

Fertigung einer Zahnbrücke im Dentallabor – Werkvertragsrecht anwendbar?

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt befasste sich in seinem Urteil vom 23.11.2010 (Az.: 8 U 111/10) mit der Frage, ob die Fertigung einer Zahnbrücke in einem Dentallabor als Kaufvertrag, Dienstvertrag oder Werkvertrag im Sinne eines Behandlungsvertrages einzuordnen sei und dementsprechend Ansprüche von Patienten gegen den behandelnden Arzt in zwei oder drei Jahren verjähren. pdf-Datei zum Thema
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Teilnahme eines Zahnarztes an Preisvergleichsplattform im Internet verstößt nicht gegen zahnärztliche Berufspflichten

Mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 (Az.: 1 BvR 1287/08) hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass ein Zahnarzt, der an einer dem Preisvergleich dienenden Internetplattform teilnimmt, damit nicht gegen seine zahnärztlichen Berufspflichten verstößt. Wenige Tage zuvor hatte bereits der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 1. Dezember 2010 (Az.: I ZR 55/08, RPmed Newsletter 11/2010) entschieden, dass eine
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