Schriftgröße

ZoomInZoomNormalZoomOut

Fertigung einer Zahnbrücke im Dentallabor – Werkvertragsrecht anwendbar?

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt befasste sich in seinem Urteil vom 23.11.2010 (Az.: 8 U 111/10) mit der Frage, ob die Fertigung einer Zahnbrücke in einem Dentallabor als Kaufvertrag, Dienstvertrag oder Werkvertrag im Sinne eines Behandlungsvertrages einzuordnen sei und dementsprechend Ansprüche von Patienten gegen den behandelnden Arzt in zwei oder drei Jahren verjähren.

pdf-Datei zum Thema – Rechtsanwälte Ratajczak & Partner

Hinterlasse eine Antwort

Kontakt Drucken Blog Diese Seite Weiterempfehlen