Teilnahme eines Zahnarztes an Preisvergleichsplattform im Internet verstößt nicht gegen zahnärztliche Berufspflichten
Mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 (Az.: 1 BvR 1287/08) hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass ein Zahnarzt, der an einer dem Preisvergleich dienenden Internetplattform teilnimmt, damit nicht gegen seine zahnärztlichen Berufspflichten verstößt. Wenige Tage zuvor hatte bereits der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 1. Dezember 2010 (Az.: I ZR 55/08, RPmed Newsletter 11/2010) entschieden, dass eine Internetplattform zum zahnärztlichen Kostenvergleich weder gegen Wettbewerbs- noch gegen das Berufsrecht der Zahnärzte verstoße.







