Preisvergleichsportale im Internet
Preisvergleiche für Zahnarztleistungen im Internet verstoßen nicht gegen das
Berufsrecht der Zahnärzte. Das hat am 01.12.2010 der Bundesgerichtshof in
Karlsruhe entschieden. Damit kann der Unternehmer Holger Lehmann seine
Internetplattform “2te-Zahnarztmeinung.de” weiter betreiben. Gegen dieses Geschäftsmodell hatten bereits 2006 Vertreter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) geklagt. Ihrer Ansicht nach verstößt das Angebot gegen die Berufsordnung der Zahnärzte, nach der man einen Kollegen nicht durch unlautere Handlung aus seiner Behandlungstätigkeit drängen darf. Die Abgabe von Kostenschätzungen diene aber den Interessen der Patienten, so der BGH (Aktenzeichen I ZR 55/08).
Persönlich halte ich nichts von dieser Methode, dem billigsten Anbieter die Behandlung zu übertragen. Bei Dienstleistungen liegen die Dinge deutlich anders als bei Standardprodukten, deren Preise man beim selben Produkt ganz einfach vergleichen kann. Trotzdem verstehe ich das Urteil, weil natürlich auch der Preis eine wesentliche Größe im Vergleich darstellt, allerdings nicht die Einzige. Aus meiner Sicht nicht einmal die überragende.
Wer schon einmal ein Haus umgebaut und entsprechende Erfahrungen mit Ausschreibungen gemacht hat, weiß, dass das Primärkriterium die Qualität der Dienstleistung sein muss. Sonst regnet es nämlich vielleicht durchs Dach und/oder es häufen sich in rascher Folge teure und unangenehme Reparaturen.
Bemerkenswert ist die Niederlage der zahnärztlichen Berufspolitik. Sie hat aus den verlorenen Auseinandersetzungen mit TruDent kaum etwas gelernt. Mit sturer Entschlossenheit setzt sie die Zwangsbeiträge der Kollegen ein, um jedwede Werbung von Praxen zu verhindern. Von Tag zu Tag mehr entgleitet ihr der Anspruch auf die beanspruchten Instrumente der Praxisgängelung. Die Berufspolitik will nicht verstehen, dass sie auf einem falschen Kurs liegt, der zwar den schwachen Praxen hilft, die guten Praxen und das Patientenwohl aber ihren eigenen Interessen unterordnet.
“Standespolitiker” zu sein, ist eine feine Sache. Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen, Reisespesen, Kongressteilnahmen an regionalen, nationalen und internationalen Kongressen machen erkennbar Spaß – ohne Frage! Das System funktioniert aber nur so lange, wie alle mitspielen.
Das dürfte sich indes ändern, denn selbst am beabsichtigten Erfolg – die Interessen der Zahnärzte durchzusetzen – gemessen, sind die Ergebnisse niederschmetternd. Sie beschränken sich nach monatelangem Gezeter darauf, “das Schlimmste verhindert” zu haben.
Und das liegt einfach an einem unehrlichen Gesamtkonzept! Die deutsche Zahnheilkunde ist nicht nur gut. Sie reicht von exzellent bis unterirdisch. Dass die Berufspolitik diese jedem Insider geläufige Tatsache zu ignorieren versucht, schadet ihr dramatisch.
Sie wird sich ändern müssen und Qualitätsaspekte nicht mehr nur verbal behandeln.
Dr. Armin Jäkel







